Bei einem eventuellen Federbruch muss das gesamte Torgewicht von bis zu 1.000 kg durch die Federbruch-Fangvorrichtung gehalten werden.
Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, müssen deshalb Federbruch-Fangvorrichtungen verwendet werden, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens durch den Torhersteller für das Tormodell und den Federtyp geprüft wurden.
Der fachgemäße Einbau der Federbruch-Fangvorrichtung muss in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Torherstellers durch speziell geschulte „Befähigte Personen“* erfolgen.
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geprüft, gewartet und betrieben werden. Wiederkehrende Prüfungen dürfen nur von „Befähigten Personen“ durchgeführt werden, die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.
*) Alle Techniker von ASSA ABLOY Entrance Systems sind durch ihre Ausbildung und Erfahrung „Befähigten Personen“ des Herstellers im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore (ASR A1.7).