Bei einem eventuellen Federbruch muss das gesamte Torgewicht von bis zu 1.000 kg durch die Federbruch-Fangvorrichtung gehalten werden. Um in diesem Fall Personen- und Sachschäden zu vermeiden, müssen Federbruch-Fangvorrichtungen verwendet werden, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens durch den Torhersteller für das Tormodell und den Federtyp geprüft wurden.
Der fachgemäße Einbau dieser Federbruch-Fangvorrichtung muss in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Torherstellers durch speziell geschulte „Befähigte Personen“* erfolgen, um die Sicherheit bei einem Federbruch zu garantieren. Doch neben dem Einbau müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig geprüft, gewartet und betrieben werden. Diese wiederkehrenden Prüfungen zur Sicherheit der Sektionaltore dürfen nur von „Befähigten Personen“ durchgeführt werden, die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.
*) Alle Techniker von ASSA ABLOY Entrance Systems sind durch ihre Ausbildung und Erfahrung „Befähigten Personen“ des Herstellers im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore (ASR A1.7).